So bereiten Sie kosmetische Inhaltsstoffe für die EU vor
2022-08-13 16:14Eine der obligatorischen Erwähnungen auf EU-Kosmetiketiketten ist die Inhaltsstoffliste. Die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 legt konkrete Regeln fest, welche Inhaltsstoffnamen verwendet werden müssen und in welcher Reihenfolge die Inhaltsstoffe geschrieben werden müssen.
Bevor Sie alle Zutaten auflisten, müssen Sie das Wort aufschreiben"Zutaten"damit es hier keine missverständnisse gibt.
Wie beziehen sich kosmetische Inhaltsstofflisten auf die INCI-Bezeichnungen?
Die INCI-Bezeichnung ist eine Checkliste, die Sie bei der Erstellung einer kosmetischen Inhaltsstoffliste befolgen müssen.
Die INCI-Bezeichnungen der Inhaltsstoffe finden Sie auf CosIng:
http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/.
Achten Sie beim Aufschreiben der Zutaten auf die richtige Reihenfolge:
Beachten Sie, dass die Inhaltsstoffe mit den höchsten Konzentrationen zuerst aufgeführt werden. Die zweite eine Sekunde und so weiter.
Der Zutatenliste sollte das Wort vorangestellt werden"Zutaten". Inhaltsstoffe müssen nach ihrem INCI benannt und in absteigender Reihenfolge des Inhaltsstoffgewichts (nach Konzentration) aufgelistet werden, wenn sie kosmetischen Produkten zugesetzt werden. Zutaten mit einer Konzentration von weniger als 1 % können in beliebiger Reihenfolge nach Zutaten mit einer Konzentration von mehr als 1 % aufgeführt werden. Andere Farbstoffe als Farbstoffe, die zum Färben von Haaren verwendet werden, können in beliebiger Reihenfolge nach anderen kosmetischen Inhaltsstoffen platziert werden. Farbstoffe, die nicht zum Färben von Haaren verwendet werden, können in beliebiger Reihenfolge nach anderen kosmetischen Inhaltsstoffen aufgeführt werden und sollten den Farbindex CI verwenden.
Duft- und Aromakomponenten soll mit bezeichnet werden"Duft"und"Aroma". Wann immer eine Parfüm- oder Duftstoffkomposition den Zusatz von Lösungsmitteln oder Trägerstoffen zum Produkt erfordert, müssen diese Lösungsmittel oder Trägerstoffe in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Alle Inhaltsstoffe in Form von Nanomaterialien sollten eindeutig in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dem Namen einer solchen Zutat sollte das Wort folgen"nano"in Klammern.
Die Zutatenliste darf nur auf der Umverpackung (Schachtel) erscheinen. Wenn das Produkt keine Umverpackung hat, muss dies auf dem Behälteretikett erscheinen.